(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt TAVOLA bellissima nur an, wenn diese ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von TAVOLA bellissima. Dies gilt auch für Transportverpackungen, Kisten etc.
(1) Angebote von TAVOLA bellissima sind stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Vertragsbestätigung durch TAVOLA bellissima zustande. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer bleiben vorbehalten.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn TAVOLA bellissima sie schriftlich oder mündlich bestätigt.
(1) Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Mietgegenstände beim Kunden bzw. bei Abholung im Ladengeschäft und endet zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden.
(2) Die Mietzeit beträgt maximal einen Tag.
(3) Werden die Mietgegenstände nicht termingerecht innerhalb der regionalen Öffnungszeiten zurückgegeben, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr berechnet.
(1) Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Brutto-Preise in Euro inklusive Verpackung und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und gelten als freibleibend. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(2) Der Mietpreis gilt ab Lager und ist exklusive etwaiger An- und Ablieferungs- sowie Transportkosten, die separat, nach Gewicht des Transportguts, Entfernung, etc. berechnet werden. Auf- und Abbau sowie Vertragen und Einsammeln des Leihguts sind im Mietpreis ebenfalls nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
(3) TAVOLA bellissima behält sich vor, eine Mietsicherheit zu verlangen. TAVOLA bellissima ist berechtigt, etwaige Forderungen gegen den Kunden mit der Mietsicherheit zu verrechnen.
(4) Die Miete sowie eine etwaige Kaution sind spätestens mit Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Bei einer Überweisung ist die Gutschrift auf dem Konto von TAVOLA bellissima maßgeblich. TAVOLA bellissima ist berechtigt, die Ausführung des Vertrages zu verweigern, bis der Mietpreis und eine etwaige Kaution vom Kunden vollständig bezahlt sind. Nachteile hieraus gehen allein zu Lasten des Kunden.
(5) Grundsätzlich ist die Reinigung der Mietgegenstände nach Rückgabe Sache von TAVOLA bellissima. TAVOLA bellissima behält sich aber bei extrem verschmutzten Mietgegenständen eine Nachberechnung für die Reinigung vor.
(1) Die Mietgegenstände werden grundsätzlich von TAVOLA bellissima angeliefert und abgeholt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Absprache. Zeitpunkt der Anlieferung und Abholung wird festgelegt. TAVOLA bellissima behält sich eine angemessene Karenzzeit vor. Bei Verhinderung der Anlieferung durch höhere Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen etc. ist TAVOLA bellissima von ihrer Verpflichtung frei. Der Kunde kann hieraus keine Rechte gegen TAVOLA bellissima herleiten.
(2) Der Transport wird separat nach Gewicht und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung hat der Kunde oder eine bevollmächtigte Person den Empfang bzw. die Rückgabe der Mietgegenstände mit Unterschrift zu quittieren.
(3) Bei Annahmeverzug durch den Kunden ist TAVOLA bellissima berechtigt, die Mietgegenstände in das Lager zurückzuschaffen und den Mietvertrag zu kündigen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der Miete verpflichtet.
(4) Mit Ablieferung der Mietgegenstände trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Mietgegenstände, auch für den zufälligen Untergang derselben, bis zur Rückgabe.
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Selbstabholung kann dieser bis zu einem Tag vor Zeitpunkt der Abholung der Mietgegenstände kostenfrei geschehen.
(2) Bei Zusendung oder Lieferung von Mietgegenständen durch TAVOLA bellissima muss die Stornierung bis spätestens drei Wochen vor Beginn des Mietzeitraums erfolgen. Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden innerhalb der drei Wochen vor Lieferbeginn oder Lieferung, werden 50 % vom Mietpreis fällig.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig und pfleglich zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache, soweit diese von TAVOLA bellissima zur Verfügung gestellt wird, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich gegebenenfalls bei TAVOLA bellissima über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
(2) Der Kunde haftet TAVOLA bellissima ab Ablieferung für alle Schäden oder Veränderungen an der Mietsache bzw. für deren Verlust auch ohne Verschulden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Kunde nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleiß.
(3) Der Kunde hat TAVOLA bellissima einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Kunde TAVOLA bellissima den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(4) Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes TAVOLA bellissima in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie von TAVOLA bellissima erhalten hat. Gibt der Kunde die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann TAVOLA bellissima für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in § 4 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
(5) TAVOLA bellissima behält sich vor, Ersatzpauschalen nach Art und Wert des Mietgegenstandes zu berechnen. Diese sind vor Mietbeginn schriftlich festzulegen.
(1) Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen ist TAVOLA bellissima unverzüglich bei Erhalt der Lieferung mitzuteilen. Der Kunde überprüft daher sofort nach Erhalt die Mietgegenstände auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. TAVOLA bellissima ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgegenständen zu beheben oder andere, gleichartige Mietgegenstände zur Verfügung zu stellen.
(2) Unterlässt der Kunde die sofortige Benachrichtigung über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.
(1) TAVOLA bellissima haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). TAVOLA bellissima haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet TAVOLA bellissima im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1–3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(2) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TAVOLA bellissima.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.
(4) Die Haftung von TAVOLA bellissima ist – sofern rechtlich zulässig – auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.
(1) TAVOLA bellissima verpflichtet sich, dem Kunden den Mietgegenstand für den vereinbarten Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen.
(2) TAVOLA bellissima hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(1) Zahlungen haben bar bei Abholung bzw. Lieferung der Mietgegenstände, per Vorausüberweisung bei Lieferung oder Lastschrift vom Kunden zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist.
(2) Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(3) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das folgende Konto zu erfolgen: VR Bank Pinneberg, BLZ 22191405, Kontonummer 78464601. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(4) Mietgebühren und Kautionen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, im Voraus zu entrichten.
(5) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TAVOLA bellissima über die von ihr angebotenen Leistungen an den jeweiligen Kunden Werbung versendet.
(1) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass TAVOLA bellissima seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet.
(2) Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform.
(3) Erfüllungsort ist der Firmensitz von TAVOLA bellissima in Schenefeld. Es gilt deutsches Recht.